Hamburger LSG-Rissen zu Besuch

Wie jedes Jahr kommen einige Hamburger des LSG Rissen für eine Woche zu Besuch nach Uslar und erfreuen sich nicht nur über die herrlich frische Luft und den freien Blick über die Stadt von unserem sagenhaften Fluggelände aus, sondern es verbindet uns mittlerweile eine richtig gute Freundschaft über das Modellfliegen miteinander.  Wir verstehen uns prächtig gut und jedes mal gibt es natürlich auch ein gemeinsames Abschiedsessen wo kaum einer fehlen wollte. Diesmal war das Wetter mal wieder besser und wir genossen meist zusammen die schönen Abende auf dem Platz.
Euch ein besonderes, nie ein  “Holm- und Rippenbruch”.

Arbeitseinsatz im April 2017

Es war kalt und doch sind viele Helfer gekommen, obwohl ein schwerer langer Tag vor uns liegen sollte. Die Landebahn sollte gemäht und abgehakt werden. Jürgen kam mit schwerem Gerät dem Rasen schnell an den Halm, aber auflesen mußten wir es dann doch von Hand. Gerd und Jürgen beim Aufladen, Mario rangierte den Hänger und entlud ihn mit Helmut wieder.

Stefan, Peter und York verlegten fleißig Gehwegplatten unter das Fangnetz, damit wir es beim Rasenmähen das ganze Jahr über leichter haben. Man unterschätzte hierbei die Länge. Es war ganz schön schweißtreibend, trotz des kalten Windes.

Während Christian noch den Platz und das Grundstück rund herum mähte, walzten Grid und Jörg für uns bereits das Flugfeld. Klasse Grid, Danke, und erst die tolle Kuhmütze.  Sehr schick.  🙂

Abends wurde gemeinsam in der Hütte gegessen. Gegrilltes, versteht sich.
Das hatten wir auch alle nötig, denn wir waren total durchgefroren und entkräftet. Aber es gab uns ein gutes Gefühl für den Start ins neue Jahr alles geschaft zu haben.  Vielen Dank an alle Helfer und den tollen Zusammenhalt.

Neue Regeln für den Drohnen-Flug

Für Drohnen-Besitzer gelten seit dem 1. Oktober 2017 neue Regeln: Kennzeichnungspflicht und Kenntnisnachweis. Ein Überblick.

Kennzeichnungspflicht ab 250 Gramm

Ab dem 1. Oktober 2017 müssen demnach „alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 0,25 kg gekennzeichnet sein“, damit in einem Schadensfall schnell der Halter ermittelt werden kann. Die Kennzeichnung erfolgt mit einer Plakette, auf der der Name und die Adresse des Drohnen-Eigentümers angegeben sind. Diese Plakette ist auch auf Modellflug-Geländen vorgeschrieben. Eine Art „amtliches Kennzeichen“, wie man es von Autos und Motorrädern kennt, ist für Drohnen dagegen nicht vorgeschrieben.

Kenntnisnachweis ab zwei Kilogramm

Wer ab dem 1. Oktober 2017 Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme ab einem Gewicht von 2 Kg bedienen will, muss einen Kenntnisnachweis besitzen. Als Kenntnisnachweis gilt entweder eine gültige Pilotenlizenz oder eine „Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle“ (hierfür ist ein Mindestalter von 16 Jahren Voraussetzung) oder aber eine „Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein“ – diese Art von Kenntnisnachweis gilt dann aber nur für Flugmodelle und setzt ein Mindestalter des Halters von 14 Jahren voraus.

Alle Bescheinigungen gelten für fünf Jahre. Ohne so einen Kenntnisnachweis darf man Drohnen nur noch auf Modellflug-Geländen bedienen.

Tipp: Sie können einen handlichen Flyer im PDF-Format mit den wichtigsten Regeln zum Betrieb von Drohnen hier herunterladen.

Einen umfassenden Gesamtüberblick dazu, was Sie beim Einsatz von Drohnen beachten müssen, geben wir hier: Luftraum G – wie Sie künftig fliegen dürfen.

Damit der Flug nicht nur rechtlich einwandfrei ist, sondern auch unfallfrei verläuft und Spaß macht, haben wir hier noch 50 Tipps für einen guten Flug zusammengestellt.

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