Was darf ich wo fliegen? – Modellflug im DMFV –

Der Verband hat am 06. Juli 2022 eine neue Betriebserlaubnis für den Modellflugsport beim Luftfahrt-Bundesamt erreicht. Es gestattet uns weiterhin abweichend von den europaweiten Regularien der in „Offenen Kategorie“ zu fliegen.

Die DMFV-Kenntnisnachweise behalten natürlich ihre Gültigkeit und sichern so unseren täglichen Flugbetrieb, der wie gewohnt nach den bekannten Regeln ablaufen kann.

Eine Übersicht, wie man unter den Bedingungen der DMFV-Betriebserlaubnis einfach sicher fliegen kann, bietet der Leitfaden „Modellflugbetrieb im DMFV“, der auf der DMFV-Website veröffentlicht wurde. Es bietet eine gute Übersicht, welche Bestimmungen für den Flugbetrieb im Rahmen des Deutschen Modellflieger Verbands gelten. Es liegt als PDF im Download-Bereich bereit.

Der Leitfaden ist Bestandteil des mit dem Luftfahrt-Bundesamt abgestimmten Safety-Managements des DMFV und muss von Modellfliegern daher verinnerlicht werden.

LIPO-Akku richtig nutzen

Vor ein paar Wochen hat uns Gerd einen tollen Bericht über LithiumPolymer-Akkus zukommen lassen. Darin wird detailliert beschrieben, was man bei der Ladung, Gebrauch, Lagerung und Entsorgung zu beachten hat. Hier möchte ich kurz die wichtigsten Punkte für euch zusammenfassen:
– Den Akku immer ausbalancieren und die Abweichung der Spannungen, wenn möglich unter 0,05V halten.
– Den Ladestrom bei 1C (Kapazitätswert) schont den Akku, kann aber auch auf das max. zulässige erhöht werden, jedoch nie darüber.
– Warme und kalte Akkus langsam laden, wobei 10°-40° als normal gelten. Unter 18° sollte der Akku auch vorgewärmt werden.
– Nie ganz entladen. Eine Restspannung von 15% – 20% immer im Akku belassen, um die Lebensdauer zu erhöhen.
– Die Einzelzellenspannung sollte bei Belastung nicht unter 3,3V fallen, da sie sonst arg gestresst werden.
– Bei der Langzeitlagerung sollte ein kühler und trockener Ort gewählt werden, wobei 3,72 V (15%) angepeilt werden sollten.
– Die kurze einsatzbereite Lagerung kann gern bei 4V (50%-60%) liegen, sollte aber dennoch trocken und nicht zu heiß sein.
– Ein mit über 4,2V geladener Akku kann sich aufblähen und bersten. Nie überladen oder gar Kurzschließen, da Brandgefahr !
– Ein sehr stark geblähter Akku nicht weiter verwenden, sondern langsam entladen und entsorgen.
– Zur Entsorgung die Einzelzellen unter 3,6V – 2,5V (ideal 3,0V) bringen und die Kabelenden abtrennen sowie isolieren.
– Beim Fachhandel oder dort wo Lipos gekauft werden können, direkt abgeben.
– TIP: Die meisten Unfälle ereignen sich beim Transport oder Laden. Ein spezieller Transportkoffer bietet hier einen guten Schutz.

Gern ist die Liste von euch auch erweiterbar. Sendet einfache ein kurze Info an mich. Danke.

Euer Gerd und Mario

Kennzeichnungspflicht an Modellflugzeugen

Jeder der im Verein ist fragt sich sicherlich, warum diese Verschärfung der bereits bestehenden Kennzeichnung von Modellen. Aber wehren können wir uns nicht, denn alle sind betroffen. Auch nicht Vereinsmitglieder. Ab dem 1. Oktober 2017 müssen alle Flugmodelle deren Gewicht über 250 g liegt, mit Namen und Anschrift des Eigentümers gekennzeichnet werden. Es bleibt jedoch genug Zeit (6 Monate Übergangsfrist) im Winter seine Modelle damit auszustatten. Die gravierenste Änderung ist wohl, die Feuerfestigkeit des Schilds, da mit einführung der Lipo Akku, gern mal ein Modell in Flammen aufgegangen sein soll.

In der Verordnung heißt es:

„(3) Der Eigentümer eines Flugmodells oder eines unbemannten Luftfahrtsystems mit jeweils einer Startmasse von mehr als 0,25 Kilogramm, eines unbemannten Ballons oder Drachens mit einer Startmasse von mehr als 5 Kilogramm sowie eines Flugkörpers mit Eigenantrieb muss vor dem erstmaligen Betrieb an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Fluggerät anbringen.“


Ein Aluminiumschild als Beispiel.

Lt. DMFV bedeutet dies:

  • Was bedeutet „feuerfest“?
    Eine genaue Definition dazu, bei wie viel Grad Celsius und über welchen Zeitraum das Schild ein potenzielles Feuer überleben muss, gibt es nicht. Mit „feuerfest“ soll hierbei ausgedrückt werden, dass das Bekleben mit leicht brennbaren Materialien wie Papier-, Papp- oder Plastikaufklebern nicht konform ist. Sicherlich ist es richtig, dass bei dauerhaften hohen Temperaturen auch Aluminium-Schilder irgendwann nicht mehr der Hitze standhalten können. Für die im Modellflugbetrieb üblichen Feuerquellen sind beispielsweise die im DMFV-Shop angebotenen Aluminium-Schilder jedoch absolut ausreichend. 
  • Was bedeutet „dauerhafte Anbringung“?
    Das Schild muss so fest mit dem Modell verbunden sein, dass es nicht von alleine abfallen kann. Auch muss es so angebracht sein, dass es nicht ohne Weiteres abgenommen und an einem anderen Modell montiert werden kann. Die Befestigung mit Klettband erfüllt diese Anforderung beispielsweise nicht. Mögliche Befestigungsmethoden sind Schrauben, Nieten, geeigneter Kleber oder starke doppelseitige Klebepads. Das Ganze muss jeweils so ausgeführt sein, dass der Untergrund das Schild auch hält. Nieten in Balsaholz sind daher genauso ungeeignet wie ein Klebepad auf einem verölten Rumpf. Für die Befestigungsmethode selbst gilt nicht die Auflage, dass sie feuerfest sein muss.
  • Wo ist das Schild im Modell „sichtbar“ platziert?
    Die Kennzeichnung muss es einem potenziell Geschädigten ermöglichen, schnell und ohne weiteren Aufwand den Eigner des Modells herauszufinden. Das Schild kann also entweder irgendwo im Außenbereich des Modells angebracht werden oder aber beispielsweise hinter einer Scheibe im Cockpit. Nicht ausreichend ist es, wenn man zum Beispiel zunächst eine Klappe/Abdeckung entfernen muss, um das Schild zu finden. Die Größe des Schilds sollte so gewählt sein, dass es möglich ist, das Schild mit bloßen Augen zu entziffern (gegebenenfalls mit alltagsüblichen Sehhilfen wie Brille oder Kontaktlinsen).  Wie das bei F3J oder F5J Modellen aussehen soll, bleibt jedoch noch unklar.

Neue Regeln für den Drohnen-Flug

Für Drohnen-Besitzer gelten seit dem 1. Oktober 2017 neue Regeln: Kennzeichnungspflicht und Kenntnisnachweis. Ein Überblick.

Kennzeichnungspflicht ab 250 Gramm

Ab dem 1. Oktober 2017 müssen demnach „alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 0,25 kg gekennzeichnet sein“, damit in einem Schadensfall schnell der Halter ermittelt werden kann. Die Kennzeichnung erfolgt mit einer Plakette, auf der der Name und die Adresse des Drohnen-Eigentümers angegeben sind. Diese Plakette ist auch auf Modellflug-Geländen vorgeschrieben. Eine Art „amtliches Kennzeichen“, wie man es von Autos und Motorrädern kennt, ist für Drohnen dagegen nicht vorgeschrieben.

Kenntnisnachweis ab zwei Kilogramm

Wer ab dem 1. Oktober 2017 Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme ab einem Gewicht von 2 Kg bedienen will, muss einen Kenntnisnachweis besitzen. Als Kenntnisnachweis gilt entweder eine gültige Pilotenlizenz oder eine „Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle“ (hierfür ist ein Mindestalter von 16 Jahren Voraussetzung) oder aber eine „Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein“ – diese Art von Kenntnisnachweis gilt dann aber nur für Flugmodelle und setzt ein Mindestalter des Halters von 14 Jahren voraus.

Alle Bescheinigungen gelten für fünf Jahre. Ohne so einen Kenntnisnachweis darf man Drohnen nur noch auf Modellflug-Geländen bedienen.

Tipp: Sie können einen handlichen Flyer im PDF-Format mit den wichtigsten Regeln zum Betrieb von Drohnen hier herunterladen.

Einen umfassenden Gesamtüberblick dazu, was Sie beim Einsatz von Drohnen beachten müssen, geben wir hier: Luftraum G – wie Sie künftig fliegen dürfen.

Damit der Flug nicht nur rechtlich einwandfrei ist, sondern auch unfallfrei verläuft und Spaß macht, haben wir hier noch 50 Tipps für einen guten Flug zusammengestellt.

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